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Pflicht zur Datenaufnahme zwecks Kontakt­nachverfolgung während der Corona-Pandemie

Worum geht's?

Um Ansteckungsketten von SARS-CoV-2 (Covid-19) möglichst umfassend nachvollziehen und die weitere Ausbreitung des Corona-Virus verhindern zu können, sind Betreiber und Veranstalter von

gesetzlich verpflichtet Namen und Kontaktdaten ihrer Gäste und anwesenden Mitarbeiter inkl. dem Zeitpunkt des Besuches zu notieren und aufzubewahren. Die Datenschutzanforderungen sind dabei ausdrücklich einzuhalten.

Gästen, die ihre Daten nicht hinterlassen wollen, dürfen vom Gastgeber nicht eingelassen und nicht bewirtet werden!

Welche Daten?

Neben Datum und Uhrzeit des Besuchs sind der Name und die Kontaktdaten zu erfragen. Das kann eine Adresse, eine Telefonnummer und/oder ein eMail-Kontakt sein. Inzwischen wird zusätzlich erhoben, ob jemand einen gehobenen Schutzstatus (getestet, geimpft, genesen) innehat.

Ja, und?

Vielfach wird zu Papierlisten geraten, doch werden die Probleme übersehen:

Kurzum

Ein Blatt Papier kann hier nicht die Lösung sein!

Nur für ein paar Wenige, die weder ein Handy haben noch sich vom Personal oder anderen Gästen über deren Gerät eintragen lassen wollen, sollte ein Notfallblock bereitliegen - dieser Zettel wird dann vom Personal direkt hier digitalisiert und vernichtet^^

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